artec technologies AG fortgesetzt als notenbankfähig eingestuft
Die Deutsche Bundesbank bestätigt, dass die artec technologies AG erneut als notenbankfähig eingestuft wurde, Stand 25. Mai 2023.
Von der Bonitätsanalyse der Bundesbank als notenbankfähig eingestufte Unternehmen können von der Bundesbank und von anderen Zentralbanken des Eurosystems für geldpolitische Zwecke so behandelt werden wie Unternehmen, die von einer der vom Eurosystem für geldpolitische Zwecke anerkannten Ratingagenturen mit Investmentgrade eingestuft worden sind, d.h. Kreditforderungen gegen solche Unternehmen kommen als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte der Bundesbank und anderer Zentralbanken des Eurosystems in Betracht. Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Bundesbank keine Ratingagentur ist und die Bewertung der Kreditwürdigkeit ausschließlich für eigene Zwecke und für Zwecke des Eurosystems vornimmt. Die Deutsche Bundesbank haftet nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden, die Ihrem Unternehmen oder Dritten aus der Verwendung der Ihrem Unternehmen von der Bundesbank zur Verfügung gestellten Informationen über die Bonitätseinstufung des Unternehmens entstehen.
Die weitere Informationen zur Prüfung der Notenbankfähigkeit, der Bonitätseinstufungen sowie den verwendeten Kennzahlen finden Sie hinter dem Link direkt auf den Seiten der Bundesbank.