Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit
1.1.Für alle Lieferungen und Leistungen der artec technologies AG (nachfolgend artec t. genannt) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese werden dem Vertragspartner der artec t. mit der Auftragsbestätigung in ihrer jeweilig gültigen Fassung ausgehändigt. Bei laufender Geschäftsbeziehung zwischen der artec t. und einem Vertragspartner gelten deren AGB auch ohne nochmalige ausdrückliche Bezugnahme durch die artec t.. Die jeweilig gültige Fassung der AGB ist im Internet unter www.artec.de einzusehen.
1.2.Entgegenstehenden oder hiervon abweichenden AGB des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsschluss und -inhalt
2.1.Die Angebote der artec t. sind unverbindlich.
2.2.Als verbindliches Angebot i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt die Bestellung bzw. die Auftragserteilung des Vertragspartners.
2.3.Der Vertrag kommt grundsätzlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der artec t., eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung durch die artec t. zustande.
2.4.Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist grundsätzlich der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend, sofern die Vertragsparteien keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben. Besteht zwischen der Bestellung des Vertragspartners und der Auftragsbestätigung der artec t. Dissens, so gilt der Vertrag mit Beginn der tatsächlichen Auftragsdurchführung als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung der artec t. geschlossen, sofern nicht der Vertragspartner vor Beginn der Auftragsausführung schriftlich widerspricht.
2.5.Die in Katalogen, Prospekten, im Internet u.ä. gemachten Beschaffenheitsangaben sind nur maßgebend, sofern sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gültig sind. Nach Vertragsschluss sich ergebende technische und gestalterische Änderungen und Weiterentwicklungen begründen für den Vertragspartner keine Ansprüche.
2.6.Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen. Beruft sich ein Vertragspartner auf eine mündlich getroffene Vereinbarung, so trifft ihn hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
3. Preise
3.1.Die Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise.
3.2.Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung oder Leistung jeweilig gültigen Mehrwertsteuer.
3.3.Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gewährt die artec t. weder Skonto noch sonstige Preisnachlässe.
3.4.Sofern sich der Vertragspartner Leistungen erbringen lässt, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, werden diese entsprechend den bei der artec t. üblichen Preisen zusätzlich berechnet.
3.5.Der Auftraggeber hat etwaig anfallende Steuern, Zölle, Gebühren u.ä. Abgaben sowie alle Verpackungs- und Transportkosten ab D-49356 Diepholz inklusive der für die von der artec t. etwaig abgeschlossene Transportversicherung fälligen Versicherungskosten zu zahlen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1.Sämtliche Zahlungen sind vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf eines der dem Vertragspartner bekannt gegebenen Konten zu leisten.
4.2.Die artec t. behält sich vor, Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits, Rücksendung von Reparaturware, Kleinmengenbestellungen sowie bei unbezahlten Vorlieferungen. Bei Vorkasse kann dem Vertragspartner nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung ein Preisnachlass in Höhe von bis zu 5% gewährt werden.
4.3.Wechsel oder Schecks werden grundsätzlich nicht angenommen. Hiervon kann nur durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien und ausdrückliche Erklärung des Vertragspartners abgewichen werden, die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen und die artec t. damit kostenfrei zu stellen.
4.4.Sofern der Vertragspartner ihm eingeräumte Zahlungsbedingungen nicht einhält oder sich nach Vertragsschluss eine Änderung seiner Kreditwürdigkeit ergibt, ist die artec t. grundsätzlich nach ihrer Wahl berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.5.Zur Geltendmachung von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Vertragspartner nur berechtigt, sofern die Gegenansprüche von der artec t. unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
4.6.Kommt der Besteller mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die artec t. berechtigt, für jede Mahnung – auch bereits für die erste – eine Gebühr in Höhe von jeweils 5,00 € sowie gemäß § 288 Abs.2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz als Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält sich die artec t. ausdrücklich vor.
5. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
5.1.Der Umfang der von der artec t. geschuldeten Lieferung bzw. Leistung ergibt sich aus deren Auftragsbestätigung.
5.2.In zumutbarem Umfang ist die artec t. auch zu Teillieferungen bzw. -leistungen berechtigt.
5.3.Bei unverbindlich vereinbarten Lieferzeiten oder -terminen um mehr als vier Wochen ist der Besteller berechtigt, der artec t. eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
5.4.Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen entsprechend 5.2 unverzüglich abzunehmen und diese schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller die ihm ordnungsgemäß angebotene Lieferung nicht ab, so gerät er in Annahmeverzug und ist zum Ersatz des der artec t. hierdurch entstehendenden Schadens verpflichtet.
5.5.Für den Fall höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, allgemeiner Mängel an Roh- und Betriebsstoffen, Maschinenschäden sowie sonstiger Betriebsstörungen, die von der artec t. weder zu vertreten noch durch zumutbare Aufwendungen zu beseitigen sind, verlängern sich die Lieferzeiten und -termine entsprechend der Dauer der diese Leistungsstörungen bedingenden Umstände. Sofern sich die Lieferzeiten und -termine dadurch unzumutbar verschieben, steht beiden Vertragsparteien ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
5.6.Die artec t. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, für den Vertragsgegenstand eine Transportversicherung abzuschließen. Transportschäden werden nur im Rahmen der Transportversicherung ersetzt. Hierzu ist der Besteller verpflichtet, der artec t. unverzüglich nach dem Erhalt der Ware den Schaden schriftlich anzuzeigen.
5.7.Die Gefahr – auch die der zufälligen Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs der Sache – geht mit Übergabe an die Versandperson auf den Besteller über. Soll die Ware nicht versandt werden, geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über.
6. Mängel, Gewährleistung
6.1. Gewährleistungsansprüche gegen artec t. aus dem Verkauf von Ware verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware an den Käufer bzw. nach 24 Monaten bei Privatverbrauchern.
6.2. Der Käufer oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zuganges bei artec t. an.
6.3. Mängelanzeigen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des entsprechenden Rechnungsbetrages, soweit artec t. den Mangel nicht anerkannt hat, oder die Gewährleistungsverpflichtung von artec t. nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von artec t. vorzunehmen. Der Mangel ist konkret zu beschreiben. Anderenfalls wird die Ware auf Kosten des Käufers unbearbeitet zurückgesandt.
6.4. Bei begründeter rechtzeitiger Rüge ist artec t. vorrangig zur Nacherfüllung (d.h. nach Wahl von artec Behebung des Mangels oder Ersatz- oder Nachlieferung) berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
6.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn und soweit Fehler der Ware darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer den Liefergegenstand fehlerhaft oder unsachgemäß handhabt, lagert oder aufstellt, Bedienungsanleitungen, bzw. Betriebshinweise, insbesondere hinsichtlich der Betriebsstätte, missachtet, von artec t. nicht zugelassene Betriebsmittel oder Anschlussgeräte verwendet und von artec t. nicht autorisierte Eingriffe vornimmt. Weiterhin ausgeschlossen sind Festplatten, sowie durch Gewalt hervorgerufene Beschädigungen und normaler, funktionsbedingter Verschleiß.
6.6. Sollte die Überprüfung eines wegen Mängeln zurückgesandten Artikels ergeben, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Kunde artec t. den Überprüfungsaufwand, mindestens jedoch 50,- € zuzüglich Mehrwertsteuer, zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.
6.7. Artec t. übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware mit der beim Anwender vorhanden Hardware/Software oder mit im Markt erhältlicher Hardware/Software zusammenarbeitet (kompatibel ist). Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über entsprechende Unterlagen von artec t. (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für artec t. nur verbindlich, wenn artec t. sie dem Käufer schriftlich bestätigt hat.
6.8. Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz bestimmt sich gemäß nachfolgendem Punkt 7.
7. Haftung
7.1.Kann die gelieferte Ware durch Verschulden der artec t. infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen unter Punkt 6 und nachfolgend Punkt 7.2 entsprechend.
7.2.Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die artec t. – aus welchem Rechtsgrund auch immer – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Mängeln sowie sonstigen Umständen, die sie arglistig verschwiegen hat und Mängeln, deren Abwesenheit sie garantiert hat bzw. soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit oder eine sonstige Garantie abgegeben hat.
7.3.Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die artec t. auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
7.4.Weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung, sind ausgeschlossen.
8. Verjährung
8.1.Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in zwölf Monaten.
8.2.In den Fällen des Punkt 7.2 gelten für alle Ansprüche die gesetzlichen Fristen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1.Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der artec t. bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
9.2.Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für die artec t., jedoch ohne für diese Pflichten zu begründen. Der Weiterverkauf der gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits bei Vertragsschluss seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung zu Sicherungszwecken an die artec t. ab. Auf Verlangen hat der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen.
10. Alternative Streitbeilegung
Die artec technologies AG erklärt sich nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://www.ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Vermeidung eines etwaigen Rechtsstreits zwischen uns und unseren Kunden besteht folgende Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de
11. Schlussbestimmungen
11.1.Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2.Erfüllungsort für sämtlichen Lieferungen und Leistungen sowohl für die artec t. als auch ihren Vertragspartner ist Diepholz.
11.3.Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere Streitigkeiten im gerichtlichen Mahn- sowie im Scheck- und Wechselverfahren ist Diepholz. Die artec t. kann nach ihrer Wahl auch am Sitz ihres Vertragspartners klagen.
11.4.Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem zwischen den Parteien vereinbarten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.