Angebot 3% Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022 / 2025

Unternehmen

Das Unternehmen artec technologies AG aus Diepholz (Börsenkürzel A6t, ISIN DE0005209589, WKN 520958) entwickelt und vertreibt Software und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Analyse von audiovisuellen Daten und Metadaten aus unterschiedlichsten Quellen. Kunden nutzen seit dem Jahr 2000 die Produktplattformen MULTIEYE® für Videosicherheit und XENTAURIX® für Monitoring und Aufzeichnung im Media- & Broadcastbereich. Schwerpunkt der letzten Jahre war die Entwicklung einer zentralen Videomanagement Plattform für BOS Anwendungen in Zusammenarbeit mit der größten deutschen Sicherheitsbehörde. Die Plattform ging 2020 erfolgreich an den Start, weitere Sicherheitsbehörden haben nachgezogen. Unser Ziel ist es, mit der MULTIEYE BOS Videomanagement Plattform Marktführer im Bereich der mobilen Videosysteme in Europa zu werden.
Das Unternehmen emittiert ab Februar 2022 eine Krypto-Pflichtwandelschuldverschreibung von bis zu 2 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einem Festzins von 3% p.a. Die Emissionserlöse werden u.a. verwendet für Ausbau/ Vertrieb/ Marketing, Produktweiterentwicklungen und Ausbau der artec Cloud.

GESETZLICHER WARNHINWEIS: Der Erwerb dieser Wertpapiere ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Informationen zur Emission

WKN A3MQPZ
ISIN DE000A3MQPZ8
Emittentin artec technologies AG, 49356 Diepholz, Mühlenstraße 15-18
Gesamtnennbetrag bis zu € 1.999.984,00
Verzinsung 3% p.a.
Zinszahlung Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich ohne Abzug und Einbehaltung von Steuern und Abgaben, soweit keine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung besteht, nachträglich jeweils am 28. September und 28. März eines jeden Jahres, erstmals am 28. September 2022
Stückelung €28,00 je Schuldverschreibung
Kaufpreis 100 % des Nennbetrags, also €28 je Wandelschuldverschreibung
Endfälligkeitstag 28. März 2025
Öffentliche Platzierung ab dem 11. März 2022
Pflichtwandlung Sofern Schuldverschreibungen nicht vorzeitig gewandelt, zurückgekauft, zurückgezahlt oder gekündigt und entwertet worden sind, wird jede ausstehende Schuldverschreibung zwingend am Ende des Tages vor dem Endfälligkeitstag zum Wandlungspreis in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Emittentin mit einem zum Ausgabetag auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Emittentin von EUR 1,00 gewandelt. Die Bereitstellung und Lieferung der Aktien durch die Emittentin infolge Pflichtwandlung erfolgt anstelle der Rückzahlung des Nennbetrages der Schuldverschreibungen mit befreiender Wirkung für die Emittentin von der entsprechenden Verpflichtung, den Nennbetrag der Schuldverschreibungen in bar zurückzuzahlen.
Begebung Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters im Sinne des §4 Absatz 1 Nr.2 Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“) als elektronische Wertpapiere im Sinne des §2 Absatz 1 eWpG.
Zeichnungs- und Handelsplattform Tradias GmbH
Wandlungsstelle Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt
Zahlstelle artec technologies AG, Mühlenstraße 15-18, 49356 Diepholz
Registerführende Stelle Cashlink Technologies GmbH, Deutsche Börse FinTech Hub, Sandweg 94, 60316 Frankfurt am Main

 

Wie zeichne ich die artec technologies AG Pflichtwandelschuldverschreibung?

Öffentlicher Bezug
Anleger in der Bundesrepublik Deutschland können ab dem 11.03.2022 über die Tradias Plattform Schuldverschreibungen erwerben.
Ab dem 11.03.2022 gelangen Interessenten über den u.a. Link direkt zur Tradias Handelsplattform.
Hier geht es direkt zur Kampagne.

Kontakt Investor Relations

artec technologies AG
Investor Relations
Mühlenstraße 15-18
D-49356 Diepholz
Tel. +49 (0) 5441 5995-16
Fax +49 (0) 5441 5995-70
investor.relations@artec.de